Stadt-Verordneten-Versammlung erklärt sich mit der Pensionirung des Hülfspolizeisergeanten und FeldhütersHöfges einverstanden und setzt dessen Pension vom 1. Januar 1897 ab auf fünfhundert zwei und fünfzig Mark fest, genehmigt, daß dem g. Höfges die Stelle des Armen-Verwaltungsdieners übertragen wird.