Band 60: Eintrag vom  12. November 1895 (Nr. 1810)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

5. Erwerber ist verpflichtet, auf Erfordern der Stadt die Krahnenbühne in der von der Stadt zu bestimmenden Ausdehnung, doch höchstens bis zur nördlichen Grenze des an die Gebrüder Koenemann gegenwärtig verpachteten Terrains, auf seine Kosten zu verlängern.