Band 60: Eintrag vom  9. Februar 1897 (Nr. 2109)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

a.) In Ergänzung des Beschlusses vom 12. vorigen Monats wird beschlossen, der Firma Werhahn den Lagerplatz, soweit er nicht nach Absatz C an die Lagerhaus-Gesellschaft verpachtet wird, auf fünf feste Jahre zum Preise von siebenhundert fünfzig Mark jährlich zu verpachten. Eine dreimonatliche Kündigung innerhalb dieser Zeit soll nur stattfinden können, wenn

1.) ein neuer Anschluß der Hafenbahn an den Güter-Bahnhof der Staatsbahnausgeführt ist, 2.) wenn die Stadt das Grundstück verkauft, 3.) wenn die Stadt das Grundstück zu eigenen

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städtischen Zwecken, insbesondere auch zu Eisenbahnzwecken benutzen will.