8.) beschließt, gegen den Beschluß des BezirksAusschusses vom 6. September dieses Jahres , betr. Verkauf des Invalidenhauses, Beschwerde an den Provincialrath einzulegen, legt gegen den Inhalt der Begründung Verwahrung ein und erklärt nach Kenntnißnahme von dem Berichte des Bürgermeisters vom 8. März courant, daß die darin angeführten Behauptungen den thatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Für diesen Beschluß stimmten die Stadtverordneten Melchers, Werhahn, Frings, Geyr, Hermkes,
[Nächste Seite]Josten, Kaumanns, Lonnes, Leuchtenberg, Meuter, Richen, Theisen und Tosetti, sowie der Vorsitzende. Der Stadtverordnete Hofstadt erklärte, an seinem früheren Votum, wonach er den stipulirten Kaufpreis für zu niedrig erachte, festzuhalten. Der Beigeordnete und Stadtverordnete Thywissen war nicht mehr anwesend.
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