Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Anlage der Wasserleitung auf 60 m Länge in der Hafenstraße unter der Voraussetzung, daß der DachdeckermeisterKaiser eine Einnahme von 8 % der Anlagekosten in Wassergeld oder Baarzahlung garantirt.
| Typ | Straße |
|---|---|
| Erwähnt in |
|
| Erwähnt |
|
|---|