Band 60: Eintrag vom  13. Juli 1897 (Nr. 2181)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
[Nächste Seite] 3.) Anlage der Wasserleitung in der Hafenstrasse.

Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Anlage der Wasserleitung auf 60 m Länge in der Hafenstraße unter der Voraussetzung, daß der DachdeckermeisterKaiser eine Einnahme von 8 % der Anlagekosten in Wassergeld oder Baarzahlung garantirt.