Band 60: Eintrag vom  4. November 1889 (Nr. 584)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

5.) beschließt, das städtische Privateigenthum an der westlichen Seite des Nordkanals zwischen Friedrichsstraße und Epanchoir nach dem Plan des Steuer-InspektorsZirkelvom 4. Juli 1888 in soweit zur Wegeerbreiterung abzutreten, als die anschießenden Grundbesitzer eine Vergütung von vierzig Mark für den laufenden meter ihrer angrenzenden Grundstücke, und zwar in ihrer ganzen Ausdehnung leisten. Sie hält sich den betreffenden Grundbesitzern gegenüber bis zum ersten December dieses Jahres an diesen Beschluß gebunden. Die Feststellung der Baufluchtlinie und die Erhebung der ortsstatuarischen Beiträge bei Anlage von Gebäuden bleiben vorbehalten.