Band 60: Eintrag vom   (Nr. 1045)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Vorsitzende erklärt im Namen der städtischen Verwaltung, daß der beschlossene Steuersatz als ein für unsere Budgetverhältnisse normaler und für die Bedürfnisse der Verwaltung genügender nicht anerkannt werden kann. Die Verwaltung hält dafür, daß die mit der diesjährigen Etataufstellung und Steuernormirung geübte Finanzwirthschaft auf ungesunder Grundlage beruht, weil die beschlossene unverhältnißmäßige Steuererleichterung nicht durch den Mehrertrag der Staatssteuern oder das Wachsthum bleibender Einnahmen natürlich begründet, sondern die künftige Folge von Finanzoperationen ist, deren Wiederholung in künftigen Jahren sich von selbst verbietet, wie die Entnahme von 20000 Mark aus dem Bestande und die Verwendung des gesammten Sparcassenüberschusses mit 40000 Mark als ordentliche Einnahme, ohne daß ein entsprechender Betrag für gemeinnützige bezw. außerordentliche Gemeindezwecke in Ausgabe gestellt ist. Die Verwaltung hätte es, auch vom Standpunkte des heutigen Etats aus, für geboten erachtet, daß die Steuerumlage nicht der auf imaginären Einnahmeschätzungen beruhenden Defizitberechnung genau angepaßt, sondern für die Eventualität unerwarteter Einnahmeausfälle ein hinreichender Betrag zur Reserve mehr angelegt worden wäre, damit nicht die für die vielseitigen dringenden Bedürfnisse voraussichtlich zu knapp bemessene Position für außerordentliche Ausgaben der Gefahr einer weiteren Schmälerung anheimfällt. Die Verwaltung lehnt die Verantwortung dafür ab, wenn im laufenden Etatsjahre als dringend empfundene Gemeindebedürfnisse aus Mangel an bereiten Mitteln unbefriedigt bleiben müssen, sowie wenn die kommenden Etatsjahre unerwartet höhere Anforderungen an die Steuerkraft der Bürger bringen sollten, was wohl nicht zu vermeiden sein wird, weil hohe Einnahmepositionen des diesjährigen Etats, wie erwähnt,

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in Ausfall kommen und eine Reihe von Bedürfnissen ihrer theils seit langer Zeit aufgeschobenen Befriedigung harren und zwar sowohl kleinerer, aus Etatsmitteln zu deckender, als auch wichtiger großer Bedürfnisse, wie Ausbau unfertiger Straßen, Canalisation, Regulirung des Erfthafens, für welche die Aufnahme einer größeren Anleihe nicht zu umgehen sein wird. Die Verwaltung vertritt den Standpunkt, daß unter der Wahrnehmung des Interesses der Bürger als Steuerzahler das Gemeindeinteresse nicht leiden darf.