Band 60: Eintrag vom  24. April 1894 (Nr. 1430)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3.) beschließt, beim Kreisausschusse zu beantragen, daß die Gemeinde Neuss von den Vorschriften des Gesetzes vom 27. Juni 1890 auf Grund des §. 5. desselben ganz entbunden wird;