Band 60: Eintrag vom  8. Februar 1892 (Nr. 988)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

d.) Ankäufer ist verpflichtet, sobald es die Stadt verlangt, den in die Hammthorwallstraße fallenden Theil des Gartens gegen Ersatz des bezahlten Werthes nach Maßgabe der dem Verkauf zu Grunde liegenden Taxe nämlich mit 8 Mark (acht Mark) pro Quadratmeter abzutreten. In diesem Falle hat die Stadt die Gartenmauer auf der neuen Grenze wieder herzustellen und das Trottoir mit Rinnsteinen auf städtische Kosten anzulegen.