Band 60: Eintrag vom  12. Dezember 1892 (Nr. 1165)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

b.) Bezüglich der Anschlüsse an den Canal in der Niederstraße sollen Beiträge auf Antrag zur Hälfte bis 1. April 1893, zur Hälfte bis 1. April 1894 von der Verwaltung gestundet werden können. In besonderen Fällen soll die Verwaltung bis 1. April 1897 stunden können, falls vom 1. April 1894 der Restbetrag mit 4 % verzinst wird. In jedem Falle hat der Gesuchsteller sich persönlich haftbar zu machen und die Exequir-

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barkeit wie bei Steuerforderungen anzuerkennen.