Band 60: Eintrag vom  2. Oktober 1894 (Nr. 1509)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

7.) genehmigt den Verkauf der Wasserfläche an der St. Josefs-Anstalt an die Genossenschaft der barmherzigen Schwestern nach der Regel des heiligen Augustinus unter folgenden Bedingungen: a.) Der Graben muß vollständig ausgefüllt werden. b.) Ein Streifen in der Breite von 9 m von der jetzigen Kanalböschungsoberkante bleibt vom Verkaufe ausgeschlossen. c.) Am südlichen Ende bleibt ebenfalls das Terrain, welches nach der vorzunehmenden Fluchtlinienprojectirung in die Straße bezw. den anzulegenden Platz fällt, vom Verkaufe ausgeschlossen. d.) Als Kaufpreis sind zehntausend Mark zu entrichten. e.) Im Falle der Einfriedigung des Grundstücks durch

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eine Mauer ist dieselbe nach den Anforderungen der Stadtverwaltung auszuführen.

f.) Das nach der künftigen Fluchtlinienprojectirung von dem Besitzthum der Erwerberin in die Straße bezw. in den öffentlichen Platz fallende Terrain ist unentgeltlich an die Stadt abzutreten.

g.) Der ad b erwähnte zwischen der Allee und der künftigen Grenze verbleibende Streifen behält den Character als Privateigenthum der Stadt und sind Ausgänge oder Fenster nach diesem Terrain unzulässig;