b.) Unter den gleichen Bedingungen wird die Verpachtung des zwischen dem Lagerplatze von Neidhöfer und dem vorbezeichneten an Werhahn zu verpachtenden Platze bezw. zwischen den Seitzhöfen gelegenen Lagerplatzes zum Preise von fünfhundert Mark jährlich an die Firma C & E. Wüsthoff genehmigt.