St.-V.-V. beschließt im Anschlusse an das Pflaster unter der Erfteisenbahnbrücke erftabwärts bis zum Prellbock eine Fahrstraße pflastern zu lassen. Die Kosten von etwa 7000 Mk. sollen vorschußweise aus dem Bestande gedeckt und in den nächstjährigen Etat als außerordentliche Ausgabe, welche aus den Sparkassenüberschüssen zu decken ist, eingestellt werden. Der Firma Werhahn soll die durch Pflastern der Straße nothwendig werdende Aenderung der Holzaufzugs-Einrichtung aufgegeben werden.