Band 60: Eintrag vom  27. April 1891 (Nr. 841)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

7.) a) stellt die Anstellungsbedingungen für die Hallendienerim Schlachthause fest und hat gegen die Anstellung des P. Ortmann als Hallendiener im Schlachthause nichts zu erinnern; b.) genehmigt den Abschluß eines Vertrages mit dem Königlichen KreisthierarzteEckardt über die thierärztliche Beaufsichtigung des Schlachthauses und Vornahme von Fleischuntersuchungen gegen eine jährliche Remuneration von sechshundert Mark nebst freier Wohnung im Schlachthause;