Band 60: Eintrag vom  28. April 1896 (Nr. 1957)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
14. Entschädigung des Aichmeisters.

Dem AichmeisterLinden wird für den im Jahre 1895/96 erlittenen Ausfall an Gebühren eine Entschädigung von 500 Mark gewährt.