Band 60: Eintrag vom  16. Juli 1888 (Nr. 344)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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§.4. Die Classenlehrerinnen an den Elementarschulen beziehen an Gehalt 1.) während der provisorischen Anstellung 900 Mark 2.) nach der definitiven Anstellung während der drei ersten Dienstjahre .... 1000 " vom 4. bis einschließlich 6. " .... 1050 " " 7. " " 9. " .... 1100 " " 10. " " 12. " .... 1150 " " 13. Dienstjahre an .......................... 1200 "