St. V. V. beschließt, die Weidegebühr von 40 Pfennigen auf 30 Pfennige pro Tag und Stück herabzusetzen. Für Vieh, welches von den städtischen Wiesen auf den hiesigen Viehmarkt gebracht wurde, dort aber unverkauft geblieben ist und zur Wiese zurückgebracht wird, soll bis zum folgenden Viehmarkte nur eine Gebühr von 20 Pfennigen pro Stück und Tag erhoben werden.