St.-V.-V. beschließt, die Hälfte der Sparkassen-Ueberschüsse pro 1895/96 im Betrage von 43686, 88 Mark zu den im Etat unter Tit. XI aufgeführten außerordentlichen Ausgaben, sowie zur Erweiterung des feuersicheren Gewölbes am Rathhause, zur Anlage eines Trottoirs vor dem Aufgange zum Zeughause und für den Durchbruch der Salzstraßezum Neumarkt zu verwenden.