Band 60: Eintrag vom  14. Januar 1896 (Nr. 1865)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

11. Es dürfen sowohl auf dem an Josten abzutretenden, als auch auf dem nördlich und östlich hiervon gelegenen Josten'schen Grundstücke keine Hochbauten, d.h. keine über 4,50 m hohen Gebäulichkeiten errichtet werden.