2.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt der Wittwe desPolizei-CommissarsLorenz für sich und ihre Kinder 1.) eine Beihülfe zu den Beerdigungskosten von hundert Mark, 2.) ein Gnadenquartal, 3.) vom 1. September ab vorläufig auf die Dauer von drei Jahren eine Unterstützung von monatlich einhundert Mark.