Band 60: Eintrag vom  14. Januar 1896 (Nr. 1858)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

4. Herr Josten erhält das Recht, das Haus- und Dachwasser seines Hauses, soweit es bisher nach dem hier in Frage stehenden westlich vom Josten' schen Hause gelegenen Grundstücke abfließt, in den anzulegenden Canal einführen zu dürfen, ohne dafür Canaleinmündungsgebühren zahlen zu brauchen.