4. genehmigt den Abschluß eines Vertrages mit der Firma Havestadt & Contagzu Berlin, betreffend Gutachten bezw. Project über Ausbau und Regulirung des Erfthafens, nach dem vorgelegten Entwurfe und mit dem Zusatze: "die Auftragnehmer sind verpflichtet, sich während der Projectirung mit der Stadtverwaltung und den von denselben bezeichneten Organen durch Vorlage von
[Nächste Seite]Zeichnungen behufs Erörterung der Wünsche der Interessenten in Verbindung zu halten."
| Typ | Stadt |
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| Typ | Gewässer |
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