Band 60: Eintrag vom  27. Mai 1895 (Nr. 1682)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Bebauung des Grundstückes an der Ecke der Hoch- und Breitestraße.

In der Angelegenheit betreffend Bebauung des Grundstückes an der Ecke der Hoch- und Breitestraße wird beschlossen, daß das von Herrn Friedrich Wilhelm Cremer unbebaut gelassene Restgrundstück mit einer Fronte von 6 m an der Hochstraße fernerhin nur mit ausdrücklicher Genehmigung der St.V.V. bebaut werden darf.