Sind die von denen Vorsteher über die Rentkammer Jahrsrechnung 1791 übergebene Gravamina vorgenommen, und darauf die Resolutiones erteilt worden.
Hochedelgebohren
Die Gemeinheitsfreunde reproduciren die ihnen ab revidendum zugestelte Hauptrentkammerrechnung de anno 1791 fleißig revidirtund examinirtermaßen obruck wiederhohlen und stellen über die von H. Bürgermeister Holter folgende Gravamina.
Gravamina 1. Man findet nicht in der Rechnung daß der Brandwein, so von anderen Örter in die Stadt eingeführt wird, acciß eingetragen habe, wodoch viele
resolutiones ad 1. Denen Stadtpförtneren soll aufgegeben werden alle einkommende auswendige Karren fleißig zu visitiren, und den einkommenden Fremden
[Nächste Seite]Gravamina [Forts. vorher. Seite rechte Spalte] Bürger den Brandwein von Crevelt und von anderen umliegenden Örter bekommen, als nämlich der Henrich Mom , welcher schier alle Monat eine Karr Brandwein von Crevelt bekomt, wo doch jede ahm 1 Rth. Acciß zahlen muß, und obig gemelter zahlt keinen eintzigen Heller Acciß welches denen städtischen Brandwein stöcheren, die vom Brandwein stochen ihre Acciß abführen müßen, zum höchsten Nachteil ist, und welche der Stadt von jeder ahm Brandwein ungefehr ein 1/2 Malter eintragen .
resolutiones [Fort.vorh.Seite linke Spalte] Brandwein an die Stadtwaag anzumelden, damit darob die Acciß nicht verschlagen werde . In Betref des Henrich Mom, da ist derselbe, wie übrige Krä mern der Acciß halber accordirt gewesen, wie die Rechnung nachweiset .
[Gravamina] 2. Vom 4ten April 1791 sind denen Arbeitsleuten Hofman,Urdingen, Wirichs pro Tag 18 Stüber auszahlt, vom 11ten dito bis 16ten dito 15 Stüber, nun be gehrt die Gemeinde zu wißen, weswegen obigen pro Tag 18 Stuber die andere aber 15 Stüber sind bezahlt worden .
[Resolutiones] ad 2 . Der BauinspectorHermkes soll hierüber vernommen werden .
[Gravamina] 3. Dem 3ten May 1791 sind dem Caspar Hermkes mit Genehmigung und auf Befehl deren Kurfürstlichen HerrenCommissarien laut Rechnung zahlt 53 Rth. welche von dem Magistrat nicht für gut erkent [Fortsetzung ist nächste Seite]
[Resolutiones] ad 3 . Weil die Kurfürstliche Herren Commissarien diese Rechnung für gut befunden, so hat der Stadtrath die Unterschrift für unnötig erachtet .
[Nächste Seite]Gravamina [Fortsetzung vorh. Seite rechte Spalte] noch unterschrieben, selbes können wir nicht als Gemeinds freunde passiren laßen .
[Gravamina] 4 . Bei Reinigung des Erft flußes sind dem Stadtdiener und Wachtmeister für die Aufsicht pro Tag 20 Stüber zugelegt worden, dem Hermkes aber pro Tag für seine Aufsicht 40 Stüber, nun begehrt die Gemeinde zu wißen, warum ihme pro Tag 40 Stüber, und den anderen 20 Stüber auszahlen thunn .
Resolutiones ad. 4 . Der BauinspectorHermkes hat hiebei ein Mehreres zu beobachten, als die beide andere, weil derselb täglich alle Arbeitsleute aufzuschreiben, und nach geendigter Arbeit darüber förmlich Rechnung aufzustellen hat, und drum sind demselben täglich 40 Stüber zugelegt worden
[Gravamina] 5 . Dem Hermkes sind wegen Inspection deren Landstraßen bezahlt 25 Rth. ohne Bewilligung des Raths, welches die Gemeinde gantz und gar nicht zugeben kan noch will .
[Resolutiones] ad 5 . Dem Hermkes sind vom Stadtrath für seine Inspecttion deren Landstraßen und hierunter habende besondere Mühe die 25 Rth. zugelegt worden .
[Gravamina] 6 . Herr Bürgermeister Holter und Brewer haben sich jedweden 50 Rth. zugelegt, solches müßen sie schriftlich anzeigen, ob selbes ihnen von den HerrenCommissarien an Gehalt ist zugelegt worden, alsdan müßen sie es anführen in der Ausgab deren Gehälteren .
[Resolutiones] ad 6 . Die vom Landesherren jedem deren beiden zugelegte 50 Rth. sollen künftig unter die Gehälter gesetzet werden .
[Nächste Seite]Gravamina 7 Caspar Hermkes Debet von dem städtischen Hauß termino Martini 1791 24 Rth. welche H. Bürgermeister Holter von dem Bürgermeister Wüllenweber zu empfangen hat, ist nicht bezahlt, auch findet sich nicht in restantiis .
Resolutiones ad 7 . Auf recommendation deren Kuhrfürstlichen Commissarien ist dem Hermkes freie Wohnung in dem bewohnenden Stadthauß vom Magistrat accordirt worden .
[Gravamina] 8 . Anton Joachim Debet laut voriger Rechnung vom H. Wüllenweber vom Hauß aufm Kirchhof in Pfacht 16 Rth. im Empfang vom H. Bürgermeister Holter befindet sich bezahlt zu haben 14 Rth.r .
[Resolutiones] ad 8. ad Supplicam des Ant. Joachim ist der Pfachtschilling aus angeführten erheblichen Umständen auf 14 Rth. vom Stadtrath reducirt worden .
[Gravamina] 9 . Vorig Jahr ist im Rath decretirt worden, daß die 2 Morgen Land im Neußer Broch, so der H. RentmeisterHolter dem Peter Mayer für 1 Rth. verpfachtet, selbige solten diesen Herbst mit Eichelen besähet werden, solches müßte ja anjetzo mit allem Fleiß besorget werden .
[Resolutiones] ad 9 . Magistratus beziehet sich diesfals auf die Antwort des ersten vorigjährigen gravamen .
[Gravamina] 10 Die Gemeinde kan gar nicht zugeben, daß dem Hermkes mit 50 Rth. Gehalt, nebst dem [Fortsetzung nächste Seite]
[Resolutiones] ad 10 weil vom ggst angeordneter Commission selbst anerkent worden, daß das Gehalt des Hermkes von 50 Rth. seiner[Fortsetzung nächste Seite]
[Nächste Seite][Fortsetzung von Gravamina 10.] von dem Magistrat noch 50 Rth. zugelegt worden, hierauf berufen wir uns auf die g[nädi]gste Kurfürstliche Verordnung, wo nur denen Baucommissarien an Gehalt 100 Rth. zugelegt, und von keinem Hermkes als Unter baucommissarius gemeldet wird, und wenn Magistrat solches Gehalt nicht einziehen will, so sind wir desfals genötiget uns des Endes Höheren Orts zu melden und zu beschweren .
[Fortsetzung von Resolutiones ad 10.] vielfältiger Mühe nicht angemeßen wäre, so ist Magistratus dadurch bewogen worden, demselben noch 50 Rth. zuzulegen
[Gravamina] 11. Die Gemeinde begehrt, daß H. BurgermeisterHolter seine Rechnung zur gehöriger Zeit nämlich vor Lætare übergeben thut, imgleichen auch von Monath zu Monath die Mühlen tabellen und Briefger bei der Rechnung beibringen mögte .
[Resolutiones] ad 11 . Weil verschiedene Pfachschillinge nämlich vom jeden Zoll, Brückengeld und sonsten auf dem 1ten April verfallen, so hat Magistratus für gut gefunden, die Ablegung der Hauptrentkammer Rechnung auf dem 15ten dito zu bestimmen, im übrigen liegen die Mühlen tabellen alle vorrätig, und würden die Vorsteher selbige gesonnen haben, so wären denenselben diese mit den Mühlenbriefger extradirt worden.
[Nächste Seite]Gravamina 12 Die Gemeindsfreunde haben deswegen viel- und oftmalen Raths gang begehret, daß der H. Bürgermeister Holter und Dumont über das Kornmagazin für die Burgerschaft ihre Rechnung ablegen sollen, aber bisheran noch vergebens, so daß es noch von einer Zeit zur anderer verschoben worden ist, nun begehrt die Gemeinde, daß einen Tag darzu bestimt würde .
Resolutiones ad 12 Weil die Vorsteher den Empfang über das Brod und Korn magazin gehabt, so kan Magistratus geschehen laßen, daß die Rechnung von ihnen darüber abgestattet würde .
[Gravamina] 13 . Noch begehrt die Gemeinde, daß die benante Baucommissarien unverzüglich die Rechnung über das Mauren abbruchen, wie auch des verkauften Traß und Tufsteinen zur Revision übergeben mögten .
[Resolutiones] ad 13 soll geschehen .
[Gravamina] 14 . Die Ziegelofensrechnung ist in langen Jahren nicht abgemacht worden, derowegen begehrt die Gemeinde, daß die Rechnung unverzüglich mögte abgethan werden, und alsdan eine neue und verbesserte Einrichtung getroffen würde, von Jahr zu Jahr, wie viel der Ziegeler [Fortsetzung nächste Seite]
[Resolutiones] ad 14 . Die Rechnungen ab den verkauften Ziegelöfen sind abgethan und recessirt, welche auf dem Stadtarchiv vorrätig, und denen Vorsteher auf ihr Anstehen extradirt werden können, übrigens soll für die Zukunft über das Ziegelen eine beßere Einrichtung getroffen werden .
[Nächste Seite][Fortsetzung Gravamina 14] empfanget, die Scheine von Verkauften Steinen einzubringen, und wie viel Steine die Stadt davon gebraucht hat .
[Gravamina] 15 . Der Magistrat hat die Acciß tarif einseitig auf Bonn geschickt, und alle accisen in etwa vermindert, außerhalb die Brauer acciß, nun findet die Gemeinde, daß die Stadt nunmehro so viele Einkünften jährlich zu empfangen hat, daß alle Accisen gantz aufgehoben werden könten, welche der Burgerschaft zu Last liegen, außerhalb die fremde Waaren die in die Stadt zum Feilen Kauf gebragt werden .
Resolutiones ad 15 Die Kurfürtsliche g[nädi]gste Verordnung soll hierunter abgewartet werden .
[Gravamina] 16 . Es ist stadtkundig, daß dem Herrn Kes 20 Faß Brandgeriß aus dem städtischen sind gegeben worden, worzu H. Rentmeister. und übrige Rathsgliedern ohne Vorwißen deren Gemeinheits Vorsteheren nicht thunn können, doch wan eins mit dem anderen berechnet wird
[Resolutiones] ad 16 Diese 20 Faß Brandgeriß hat der Hermkes auf sein suppliciren als eine Zulag vom Magistrat erhalten . [Fortsetzung nächste Seite]
[Nächste Seite][Fortsetzung Resolutiones ad 16.] So hat er mehr Gehalt, als ein Baucommissarius, gemäß Kurfürstliche Verordnung ist dem Hermkes kein Gehalt ferner zugelegt worden.
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