Pro Morgen Land, Wiesen, Gärten etc. 15 Stüber .
Die heut durch den Simpelsboth überbragte Ausschreibung für auserordentliche Erfodernißen ad 15 Stüber pro Morgen Ortland, Wiesen, Weingarten, und Garten ohne Rucksicht auf die Eigenschaft des Grundes und Besitzers ist verlesen, und decretirt worden, selbige am Sonntag von der Kanzel in der Pfahrkirch abkündigen zu laßen .