Auf den Antrag des Gärtners Klaphake um käufliche Ueberlassung eines 90 Fuß großen Dreiecks des Vorderterrains des katholischen Begräbnißplatzes wurde nicht eingegangen, demselben jedoch zugegeben die Alingements-Linie der Kirchhofsmauer in rechter Linie fortzuführen, gegen eine an die Stadt zu zahlende Entschädigung für das dadurch gewonnene Terrain von zehn Thalern.
a.u.s.
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