Band 38: Eintrag vom  19. August 1793 (Nr. 165)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vorstehern

Vorgelassene Vorsteher zeigen an, sie hätten alle die in Betref des Rathhaußes baues in der Rentkammerrechnungjahrs 1791 angeführte Baurechnungen vom Stadtrath nicht unterschrieben befunden, wo doch alle übrige Baurechnungen, welche außer dem Rathhaußesbaue eingeführet, vom Stadtrath vergnehmiget worden, sie begehrten also zu wissen, warum diese und nicht die andere das Rathhauß betreffende als vergnehmiget unterschrieben worden, Hierauf wurde denen Vorsteher zur Antwort mitgeteilet, daß der Rathhaußbaue mit höchster Begnehmigung und ggstem Auftrag an H. RentmeisterHolter angefangen, und dessen Fortsetzung mit Genehmigung geschehen seye, wesfals man also unnötig erachtet hatte, die Rechnungen besonders zu unterschreiben.