Vorsitzender legte dem Gemeinderath die von dem
StadtrentmeisterStadler aufgestellte städtische
Rechnung für das Jahr 1854 nebst den dazu
gehörigen Belegen mit dem Bemerken zur
Prüfung und Entlastung vor, daß seinerseits
dagegen keine Ausstellungen gemacht worden.
actum ut supra