Band 45: Eintrag vom  7. März 1842 (Nr. 154)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Unter billiger Berücksichtigung der außerordent- lichen Bemühungen, welche dem Verwalter Rosellen im Jahre 1841 dadurch zugefallen, daß die hie- sige Leih-Anstalt wegen der einstweiligen Sus-

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pension der Geschäfte des Leihhauses in Düs- seldorf von dem letztere Orte aus sehr häufig benutzt wurde, und in Betrachtung, daß die dies- seitige Einnahme des Leihhauses in verflossenen Jahre auf die Summe von 31822 Thalern 2 Silbergroschen 2 Pfennige ge- stiegen ist, nahm der Stadtrath kein Bedenken, dem gedachten Leihhaus-Verwalter in Rück- blick auf seine Beschließung vom 6. Mai 1840, und das Rescript der Königlichen Regierung vom 17. nämlichen Monates I L.II N° 5834 für das Jahr 1841 eine aus dem Extraordinario der Leihhaus- Casse zu bestreitende Renumeration von Ein- hundert fünfzig Thalern hierdurch zu bewilligen.

Es wird jedoch wiederholt bemerkt, daß aus der gegenwärtigen Bewilligung keine Rech- -te auf ähnliche Zugeständnisse für die Zukunft gefolgert werden können.

Actum ut supra