Band 30: Eintrag vom  17. April 1742 (Nr. 1342)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

dan ist magistratsherren meinung, daß die von denen herrencommissarien gegebene scheine des empfangenen brandtholtzes auff verlangen denenselben wieder obrück gegeben werden könten.