Band 38: Eintrag vom  4. August 1797 (Nr. 1220)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vorsteher betr.

Vorsteher übergeben wiederholte Pflichtmäßige Vorstellung, worauf dekretiret wird, daß es bei vorigen Bescheid sein Bewenden haben - indessen dieselbe sich aller Aufwiegelungen und Unruhe stiftungen durch Zusammen- berufung der Bürgerschaft ent- halten - widrigen falls gegen sie als Ruhestöhrer verfahren werden solle, wobei aber ihnen freibelassen wird, ihre allenfall- sige Beschwerde hohere Orts an- zubringen .