Band 49: Eintrag vom  31. Januar 1853 (Nr. 606)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem die hiesigen Frucht- und Oelmakler durch die Gemeinde-Verwaltung aufgefordert worden, sich mit der in der Gewerbegesetzgebung vorgeschriebenen Concession zu versehen, wurden dem Gemeinderath die eingegangenen desfallsigen Gesuche zu dem Zwecke vorgelegt, damit derselbe sich in Gemäßheit des §. 68 der Verordnung vom 9. Februar 1849 über das Bedürfniß und Nützlichkeit der Conzessionirung ausspreche.

Gemeinderath wählte eine aus dem Bürgermeister und den beiden Gemeindeverordneten Linden und Kaiser bestehende Commission, zu welchen noch die Kaufleute H. Thywissen & J. B. Ibels als Sachkundige zuzuziehen seien, und die Sache in nähere Erwägung zu nehmen, und darüber zu referiren.

a. u. s.