Ein von der Commission für Finanz-Wesen zur Berücksichtigung empfohlener Antrag des Stadtrentmeisters Stadler auf Bewilligung einer Zulage für das verflossene und die künftigen Jahre, wurde in Betracht, daß H p Stadler erst durch Beschluß vom 25. September 1851 vom 1. Januar 1852 an eine persönliche Zulage von 100 Thl zuerkannt worden, vom Gemeinderathe abgelehnt.
actum ut supra
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