Band 38: Eintrag vom  21. Juli 1797 (Nr. 1201)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Oelmühle am Oberthor betr.

Auf die mündliche Vorstellung deren Vorsteher vom vorigen Freitage in Betreff der dem Jakob Kamper verpachteten Oehlmühle wird demselben

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unverhalten, daß, da die befragte Mühle mit Zuziehung deren Vorsteher dem Kamper zuerst auf drei Jahre verpachtet worden, und die nachherige ordentliche Verpachtung zwar auf 6 Jahre jedoch mit drei aufzukündigen aus der Ursache geschehen, weil derselbe nach der ersten Verpachtung bereits verschiedene Anschaffungen gemacht und dieserthalb Entschädigung gefodert hat, man dermalen von solchen Pachtung nicht abgehen könne, hierdurch auch das Ærarium nicht gebessert seye, indem dem Jakob Kamper die Mühle unter schwerere Bedingnißen, als sonst verpachtet gewesen, überlassen worden, er auch den Pachtschilling, ohne allen Nachlaß zu Anfang jeden Jahres voraus zu zahlen sich anheischig gemacht hat, daß indessen ihm die Mühle vor Ablauf der drei Jahren aufgekündigt werden solle.