Stadtverordneten - Versammlung beschließt die Versetzung des Polizei - HauptwachtmeistersCremer in den Ruhestand zum 1. Januar 1929. Entsprechend den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen ist der Berechnung der Ruhegehaltsbezüge im Prozentsatz von 80/100 zugrunde zu legen.
Der VerwaltungsinspektorKnösels soll mit Wir-
[Nächste Seite]kung ab 1. Oktober 1928 als Verkehrsdirektor die Bezüge der Gruppe 3 b unter Fortfall der bisherigen Zulage erhalten.