Band 49: Eintrag vom  23. Mai 1853 (Nr. 668)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht eines Schreibens des StadtrentmeistersStadler, die rückständige Gartenpacht von Friedrich Schillings betr., bemerkte Gemeinderath, daß dem Letztern zur successiven Abtragung seines Rückstandes Ausstand bis zur Erndte der Frühkartoffeln zu bewilligen & der demselben verpachtete Garten einstweilen nicht zurückzunehmen sei, indem Eheleute Schillings durch Gartenarbeiten sich noch selbstständig zu ernähren suchen, während sie bei Entzinsung des gepachteten Gartenlandes voraussichtlich der Armen-Kasse zur Last fallen.

a. u. s.