Band 38: Eintrag vom  26. Mai 1794 (Nr. 496)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Erklärung deren Vorsteher und gantzer Burgerschaft . Rekruten .

Wurde von denen Vorsteheren und allen Burgeren eine schriftliche und von ihnen unterschriebene Erklärung übergeben, vermög welcher selbige in Gemäßheit der vom Magistrat unterm 24ten dieses abgegebener Entschließung nicht nur für das ex ærario zu behuf deren Rekruten als ein Beitrag herzunehmende Quantum haften, sondern auch sie Vorstehern und gantze Burgerschaft und zwar jeder Burger nach Verhältniß seiner Besitzungen den Stadtrath

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schadloß zu halten versprochen im Fall derselb höchsten Orts angewiesen werden solte, die Gelder dem Ærarium ex propriis zu erstatten .