Band 47: Eintrag vom  15. August 1844 (Nr. 125)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Bestellung des Carl Feldhaus als Nieder- lage-Ver- walter.

Da für denjenigen Fall, daß die Stadt die jetzt vom HauptSteueramt geschehende Verwaltung des Lagerhauses, und die Erhebung der zwei Cen- timen Arbeitsgeld für eigene Rechnung übernehmen

[Nächste Seite]

würde, der Kaufmann Carl Feldhaus, und der Secretaire Jos. Eichhoff sich um die alsdann zur Er- ledigung kommende Stelle als Niederlage Verwalter beworben haben, so wurden, nachdem in der be- sondere Verhandlung vom heutigen Tage die Übernahme jener Verwaltung auf städtische Rechnung beschlossen worden, beide Gesuche dem Stadtrathe vor- gelegt, um einen der Bittsteller für die Stelle zu designiren.

Es entschied sich der Stadtrath durch Stimmen- mehrheit für den Kaufmann Carl Feldhaus, in der Art, daß demselben gegen gehörige Bürgschafts- leistung die Verwaltung des Lagerhauses und die Erhebung des Arbeitsgeldes, respective die Besor- gung der dafür nöthigen Handleistungen einst- weilen auf zwei Jahre zu übertragen seien. In Bezug auf die dafür zu gewährende Besoldung beschloß der Stadtrath, dem [erwähnten] Feldhaus als solche, designiren. mit dem Vorbehalte anderweiter Regulirung nach Ablauf der zwei jahre, drei Viertel der Einnahme zu bewilligen, so daß ein Viertel derselben in die städtische Casse fließe, und dieser daher jedenfalls ein Vortheil zugewendet werde, während die Niederlage ihr jetzt nichts einbringe.

Schließlich bemerkte der Stadtrath, daß Lagerhaus- Miethe und Arbeitsgeld, wie sich dies schon von selbst verstehe, keinenfalls höher als zu den bisheri- gen Sätzen zu erheben seien. Niederlage ihr jetzt nichts einbringe.

Actum ut supra