Band 45: Eintrag vom  2. März 1837 (Nr. 42)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Pacht-Ver- gütung wegen eines städtischen Walles.

Für die Beschädigung, welche der Bäcker Heinrich Printz hierselbst durch die Arbeiten bei Schiffbarmachung der Erft an seinem zu 11 Thaler, 5 Silbergroschen jährlich angepachteten städtischen Walle erlitten hat, wurde demselben vom versammelten Stadtrathe die angemessen erscheinende Vergütung von vier Thaler ein für allemal mit dem Bemer- ken bewilligt, daß im Falle Bittsteller damit nicht zufrie- den sein möchte, die Gemeinde nach §. 29 der Bedingun- gen den Wall wieder an sich nehmen und anderweit ver- pachten werde.

Actum ut supra