Band 38: Eintrag vom  8. November 1794 (Nr. 660)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

alle Pferd aufzuschreiben

bei heutig auserordentlicher Rathsversammlung wurde eine von der Regierung zu Bonn durch einen Bothen gestern eingeschickte von dem daselbstigen französischen Commissair erlaßene Verordnung vom 31ten vorigen Monats verlesen, nach welcher vermög beigeschloßener Tabell alle Pferd dahier 1tens von 18 Monath bis 3 1/2 Jahr alt. 2tens jene über 3 1/2 Jahr, 3tens welche wirklich in französischen Diensten bei der Armée stehen, so unter 3 1/2 Jahr und respect. über 3 1/2 Jahr alt sind, wären auf sothaneTabelle zu schreiben, und zur Regierung einzuschicken, mit der Versicherung, daß diejenige Pferd, welche ausgezogen worden, nach dem zu machenden Taxe bezahlt werden sollen. Dan soll vorbenente Verordnung publicirt und affigirt werden. Diesemnach wurde denen Vorsteher aufgetragen alle Pferd in hiesiger Stadt und BaurbanTabl Tabellen mäßig aufzuschreiben.