Band 30: Eintrag vom  7. Juli 1739 (Nr. 507)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

renthmeister ambt

herren renthmeistern werden ihres ambts und pflichten erinnert ob denen in ihren haußeren außgebenden muhlenbreiffgen deren ver- kaufften freuchten in ihr mullenbuch ein- zusetzen gestalten nach abgelauffenem monath beij der rechnung bejzulegen.