Band 45: Eintrag vom  11. Mai 1843 (Nr. 240)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf die Namens des Wilhelm Mathias Ther- katz eingegebene Vorstellung des Kreisbaumei- sters Hermkes vom 5. Mai dieses Jahres erklärte der Stadt- rath, nach vorher stattgefundener Local-Besichti- gung, daß dem Erstern die Fortsetzung des Baues am Rheinthore, wie er jetzt begonnen, in bean- tragter Weise gestattet werden könne, indem dadurch der Fahrweg nicht beeinträchtigt werde, und auch die Wallstraße diejenige Breite behalte, welche durch den Art. 5 des Kaufvertrages vom 14. August 1841 festgestellt sei.

Da der [Herr] Therkatz sich jedoch eine willkühr- liche Abweichung von der durch jenen Ver- trag bestimmten Baulinie erlaubt habe, so sei er angehalten, entweder diese letztere Baulinie zu befolgen, oder aber für die will- kührliche Abweichung eine Summe von Zehn Thalern an die Ort-Armen-Casse zu ent- richten.

Actum ut supra

[Nächste Seite]