Band 38: Eintrag vom  28. Juli 1797 (Nr. 1208)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Wittib Bilcks

Der Supplicantinn Wittib Bilcks wird der Genuß der Gasthaus Spende weiter belassen, und dieselbe, so viel die nachgesuchte Zulage zur Zahlung der falligen Hauszinnses betrifft, den H. Provisoren empfolen .