Simpelen betr.
Da von der Regierung zu Bonn noch ferner zwölf Simpelen ausgeschrieben worden; so wurde einstimmig mit anwesenden Vorstehern beschlossen, daß selbige mit den vorher ausgeschriebenen fünf Simpelen gehoben, und zum Behuf der nebenkösten der Morgen Landes zu 1 Stbr., und jedes Hauß zu 4 Heller von Rth. gemäß der Häuser Tax
[Nächste Seite]angeschlagen und collectiret werden, das Gewinn und Gewerb aber, weil solches vermöge des Heut erhaltenen publicandi von der Regierung insbesonder in Anschlag genommen werden sollen, außeranschlag bleiben solle .