H. Scheffen Hansman
H. Scheffen Hansman erinnerte sich dagegen beschweren zu müßen, daß er von H. Baukommissar Dumont in den stadtischen Baugeschäften nicht jedesmal zugezogen, noch ihm die desfallsigen Rechnungen zur Nachsicht mitgeteilt worden, wo es doch der bisherigen Observanz gemäß seye, daß bei Abgang eines in Function stehenden Rathsgliedes der nächstfolgende dessen Stelle bis dahin selbige wieder besetzt worden, versehe, welches er auch dem H. Dumont verschiedene Mal im Verwichenen so wohl als laufende Jahre in Erinnerung
[Nächste Seite]gebracht habe. Er seye inmittels nie gesinnt gewesen, auf die einsweilige Versehung der erledigten Baukommissär Stelle zu verzichten und habe sich daher des Bauwesens seit dem Tode des H. Beckers, so viel es an ihm lage, gehörig angelegen seyn zu lassen, weswegen er dem H. Dumont aufzutragen bäthe, daß er ihn forthin in allen Bauangelegenheiten zuziehen und den desfallsigen Rechnungen zur Nachsicht mitteilen möge .
Bescheid.Da itzt wenige Baulichkeiten in der Stadt vorfallen, auch die Bestimmung eines zweiten Baukömmissärs von der künftigen Wahl abhängt; so hat es bis dahin bei dem einzigen Baukommissar H. Dumont sein Bewenden.
H. Scheffen Hansman erklärte dagegen, daß er die Frage, ob ihm das Recht zur einsweiligen Versehung dieser Stelle zukomme, zur Zeit der Behörde anheimstellen, inzwischen aber fortfahren wurde, sich des Bauwesens so viel möglich angelegen seyn zu lassen .
[Nächste Seite]worauf dem H. Hansman geantwortet wurde, daß sein Gesuch gegen den jeherigen Gebrauch anginnge auch bereits von H. Dumont allein das Bauamt zwei Jahre hindurch versehen worden, mithin es bei obigem Bescheid sein Verbleib behalte .
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