uhrmächer
nach verleßenem attest des zweijten dahirr gewesenen und beruffenen uhrmächeren nahmens Matthiaß Schloßmacher, wie solche befunden, undt zu ver- beßeren, ist magistratsherren meinung und schluß noch einige tag abzuwarthen, ob der uhrmächer Herman Weber sich wieder einstellen, und den schaden ersetzen könne.
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