Band 38: Eintrag vom  5. Juli 1793 (Nr. 115)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Rentkammer: Debito- ren .

Denen von demselben aufgelegten Rent- Kammer Debitoren wird aufgegeben binnen 8 Tagen Zeit ihre Schuld der Rentkammer abzuführen, widrigens durch obrigkeitliche Zwangmittelen darzu vermögt werden sollen.