Band 38: Eintrag vom  5. Juli 1793 (Nr. 115)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Rentkammer: Debitoren .

Denen von demselben aufgelegten RentKammer Debitoren wird aufgegeben binnen 8 Tagen Zeit ihre Schuld der Rentkammer abzuführen, widrigens durch obrigkeitliche Zwangmittelen darzu vermögt werden sollen.