Band 30: Eintrag vom  1. Juli 1738 (Nr. 126)

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Transkription

 

erdtstechen duppenbecker

denen supplicierenden duppenbeckeren kan eine der weijden unschadtliche platz zum erdt stechen angewiesen und abgezeichnet werden, und sollen von einer kahrr mit 2 pferden 12, mit einig pferdt aber 6 stuber bezahlen, welches Herren renthmeisteren committirt wirdt.