Band 30: Eintrag vom  1. Juli 1738 (Nr. 126)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

erdtstechen duppen- becker

denen supplicierenden duppenbeckeren kan eine der weijden unschadtliche platz zum erdt stechen angewiesen und abgezeichnet werden, und sollen von einer kahrr mit 2 pferden 12, mit einig pferdt aber 6 stuber bezahlen, welches Herren renthmeisteren committirt wirdt.