Band 38: Eintrag vom  19. Februar 1798 (Nr. 1424)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Sebastian Schmitz

Auf der von Sebastian Schmitz übergebene Vorstellung, daß er als ehemaliger Pächter der Gersten Mühle am Oberthor in manchfaltigem betrachte während den jüngere Pachtjahren nemlich weil er wegen gehemmter Schiffarth in drei Jahren keinen Gersten stein erhalten könne, auch binnen drei Jahren wegen nicht abgelassenem Erftfluß Mangel an Wasser gehabt und in Ansehung der am dem Rheinthor erbaueten dritten Zellmühle merklichen Verdienst verlohren hat, großen Schaden erlitten habe, den er wenigstens zu 200 Rth. schätzte, auch in ein- und anderen Jahre verschiedene der Stadt zu Last gelegene Reparationen

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auf seine Kosten verfüget, welche ihm vergütet werden müßten, fort nach vorm Abtritt der Gersten mühle seiner Seits einmal geschehener Instandstellung derselbe zu den nachher vorgefallenen ihm mit 20 Rth. 54 Stbr. angerechneten Reparationen nicht verbunden seye, sodann vermöge Rathsschluß vom 1. April 1796 aus den darin angeführten Gründen einen Nachlaß an dem Pachtschilling erhalten habe, der ihm nunmehr irrig angerechnet werden wolle, fort das von der Stadt in Pachtung habende Gärtchen vor dem Oberthor im Jahre 1794 95 und 96 wegen darüber bekanntlich hergegangener Landstraße nicht habe gebrauchen können mithin auch den Pacht für gemelte Jahren zu zahlen nicht schuldig seye, wurde nach reiflicher der Sachen Untersuchung beschlossen, und mit dem Remonstranten sich dahin verglichen, daß ihm an der zugestellten Schuldrechnung betragend 381 Rth. 23 Stbr.,

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186. Rth. abgehen sollen, so daß er der Stadt annoch 95 Rth. 23. Stbrr schuldig bleibet.