Band 59: Eintrag vom  2. Juni 1881 (Nr. 658)

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Transkription

 
10. Bedingungen zum Verding der Hütung des Weideviehes.

Der Vorsitzende verliest die aufgestellten Bedingungen und werden einige Abänderungen beschlossen. Die Dauer des hiernach aufzustellenden Vertrages wird auf 9 Jahre festgesetzt.